PENDELN & MOBILITÄT
Die für Arbeitswege über 20 km vorgesehene Pendlerpauschale wird neu gestaffelt, und erhöht sich durch den Besitz einer Zeit- oder Streckenkarte für den öffentlichen Verkehr (ÖV). Damit werden Anreize für die Integration der Nutzung des privaten Pkw mit dem ÖV in urbanen Zielregionen gesetzt.
Die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale bevorzugt die Benutzung des Pkw. Sie benachteiligt Personen, die ihren Wohnort in Gebieten wählen, die gut mit dem ÖV erschlossen sind, und die den ÖV verwenden.
Die Durchführung
- Variante 1: Nur mit dem nachgewiesenen Besitz einer ÖV-Zeit-/Streckenkarte für den (oder einen Teil des) Arbeitsweg(es) kann die erhöhte
Pauschale geltend gemacht werden. Die Staffelung erfolgt zudem weiterhin nach Distanz (und somit regionsspezifisch).
- Variante 2: Vereinfachung der derzeitigen Regelung durch Streichung der großen Pauschale und gleichzeitige Anhebung der kleinen Pauschale.
Ergänzende Reform des Kilometergeldes für Dienstwege
Die derzeitige Regelung des amtlichen Kilometergeldes regt durch den inkludierten Beitrag zur Fixkostendeckung die Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Fahrten an.Eine anreizorientierte Reform schlägt vor, Kilometergeld nur mehr für variable Kosten der Verkehrsmittelbenutzung auszuzahlen bzw. als Werbungskosten geltend zu machen. Zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes könnten für überwiegend dienstlich genutzte Fahrzeuge die Fixkosten pauschaliert werden. Jedenfalls soll aber die maximale Kilometergrenze, bis zu der Kilometergeld ausbezahlt wird (dzt. 30.000 km) gesenkt werden (etwa auf das deutsche Niveau von 10.000 km). Als Minimalvariante einer Entzerrung der Anreize in diesem Bereich sollten zumindest einkommenssteuerrechtlich als Werbungskosten nur mehr jene Teile des Kilometergeldes pauschaliert geltend gemacht werden können, die den variablen Kosten entsprechen.