Die Motivation
Die Erhöhung der
thermischen Sanierungsrate führt zu mehr Wohnqualität, sowie zur Erreichung des Kyoto-Ziels. Erzielt wird dies durch eine Anpassung der Gesetze zum
Wohnrecht und zur Liegenschaftsbewertung (Bund) und durch eine Änderung der Landes-Baugesetze und der Wohnbauförderungen der Länder.
Durch die Anpassung der Gesetze und Wohnbauförderungen können durch den Bund und die Länder günstigere Rahmenbedingungen für die thermische und
Anlagensanierung geschaffen werden. Eine wirksame Verringerung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich ist nur durch eine Erhöhung der Sanierungsrate möglich.
Die Umsetzung durch den Bund
Hemmnis - Wohnrechtsgesetze: Es gibt keine verbindlichen Vorschriften (wie beim Neubau) bezüglich des Energiebedarfs eines Gebäudes. Anzudenken ist eine „zwingende Sanierung“ (nach Energiekennwerten), wie bei der Einführung des Katalysators beim PKW oder die Vorschrift, einen gewissen Prozentsatz der Rücklagen für thermische und Anlagensanierung (auf in BauRL6 festgelegten Energiebedarf) zu verwenden.
Hemmnis - Liegenschaftsbewertungsgesetz: Nach diesem Gesetz gehen die Betriebskosten nicht ausreichend in die Bewertung von Liegenschaften ein.
Die Umsetzung durch die Länder
Einführung von Energiegrenzwerten in harmonisierten Baugesetzen (BauRL 6) und Wohnbauförderungen für Neubau und Sanierung. Reduzierung der Wohnbauförderung für neue Einfamilienhäuser (außer bei Abriss eines Altbaus) und Umschichtung auf die thermische Sanierung und Heizungsanlagensanierung, sowie Reduzierung der Förderung von reinen Erhaltungsmaßnahmen.